Die während der Coronazeit notwendige Einführung fester Besuchszeiten am Klinikum Kulmbach und der Fachklinik Stadtsteinach hat sich bewährt. Das haben sowohl Mitarbeiter wie auch Patienten bestätigt. Deswegen hat sich nun die Verbandsversammlung dafür ausgesprochen, diese Bestimmung, wenn auch mit einem größeren Zeitfenster, beizubehalten. Besuchszeiten sind künftig an beiden Häusern täglich zwischen 13 und 19 Uhr. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten zulässig. „Aus Rücksichtnahme auf Patient und Mitpatienten bitten wir Sie, dass pro Patient nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig kommen“, erklärt Geschäftsführerin Brigitte Angermann. Für die Intensivstationen gelten abweichende Regelungen. Hier ist es empfehlenswert, den Besuch mit dem Pflegepersonal abzusprechen.
Empfehlungen für Besuchszeiten hat es auch in der Vergangenheit schon gegeben. Aus einer „Kann-Regelung“ wird nun eine Regel. Zu dem Schritt haben sich die Verantwortlichen entschlossen, weil aus den drei Corona-Jahren Erfahrungswerte gewonnen werden konnten. So haben sich Patienten mit dem Wunsch an die Geschäftsführung gewandt, die Besuchszeiten beizubehalten, weil sie sich so besser auf ihren Genesungsprozess konzentrieren können. Konkrete Daten gibt es aus der Geburtsklinik: Die Stillquoten sind während den beschränkten Besuchszeiten nachweislich gestiegen.
Aber auch für den Krankenhausbetrieb selbst ergeben sich Vorteile. „Die Mitarbeiter empfinden es als äußerst positiv, dass der Vormittag vollumfänglich der Diagnostik, Therapie und Pflege gewidmet ist. Auch für die Ärzte ist es leichter, den Angehörigen am Nachmittag für Gespräche zur Verfügung zu stehen“, erklärt Brigitte Angermann. Und auch für die Begrenzung der gleichzeitigen Besucher im Patientenzimmer gibt es gute Gründe, wie die Geschäftsführerin erläutert: „Was die Zahl der Besucher angeht, so waren Besuche von Großfamilien oder Freundesgruppen schon vor der Pandemie oftmals ein Ärgernis, insbesondere für die Mitpatienten in Mehrbettzimmern.“
Die neuen Regelungen sind nach dem Beschluss durch die Verbandsversammlung in die Hausordnung des Klinikums aufgenommen worden. Sie gelten ab sofort. Eine Anmeldung wie bisher ist nicht mehr notwendig.