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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung (PflBG §11)

Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist:

  1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
  • einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
  • einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,

oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. 

Schulleitung

Pflegeschule

Doris Pösch

Dipl. Pflegepädagogin

Kontakt

Sekretariat
Anna Schwabenland

Berufsfachschule für Pflege am Klinikum Kulmbach der Schwesternschaft Nürnberg v. BRK e. V.
Albert-Schweitzer-Straße 12-14
95326 Kulmbach

Telefon: 09221 98-4901
E-Mail: info@bfs-ku.de 

Besuchen Sie uns auch unter:
www.bfs-ku.de

Sprechzeiten und Terminvergabe:

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d)

Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d)

Berufsethische Grundsätze der Schwesternschaften

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