Die geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB) ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bei multimorbiden Patienten. Das Aufnahmeverfahren sieht einen nahtlosen Übergang von der Akutbehandlung zur Rehabehandlung vor.
Eine beabsichtigte GRB sollte deshalb möglichst bald vom behandelnden Arzt an den Sozialdienst gemeldet werden. Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes leiten den vierseitigen vollständig ausgefüllten Antrag an die zuständige Stelle der Krankenkasse weiter.
Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) muß spätesten vier Arbeitstage nach Antragstellung eine Entscheidung getroffen werden. Erst bei Vorliegen der Kostenzusage kann dann der Patient in die geriatrische Reha verlegt werden. In ausgewählten Fällen ist es auch möglich, daß kein Aufenthalt im Akuthaus vorangeht, sondern der Hausarzt oder Facharzt direkt einen GRB-Antrag stellt. Die Anträge sind beim Sozialdienst, im Sekretariat der Reha (09225/88-6036) erhältlich oder hier als Download erhältlich.
Geriatrische Rehabilitation
Dr. med. Ute Moreth
Fachärztin für Innere Medizin
Zusatzbezeichnung: Geriatrie, Physikalische Therapie, Rehabilitationswesen, Naturheilverfahren und Notfallmedizin
Sekretariat
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