Nach dem stationären Aufenthalt ist es in der Regel unabdingbar eine Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen.
Die Durchführung einer stationären (orthopädische oder geriatrische REHA beziehungsweise Anschlussheilbehandlung „AHB“) oder auch ambulanten Rehabilitation beziehungsweise erweiterten ambulante Physiotherapie im Anschluss an den stationären Krankenhausaufenthalt dient dem Zwecke der Wiederherstellung der Selbstständigkeit. Ebenso soll das Bewegungsausmaß optimiert, die Muskelkräfte und die Koordination nach einer schweren Verletzung optimiert werden. Ziel ist es Beschwerdefreiheit herzustellen.
Die genannten Maßnahmen werden frühzeitig im Rahmen des stationären Krankenhausaufenthaltes von den Mitarbeitern des Sozialdienstes organisiert beziehungsweise entsprechende Anträge bei den zuständigen Krankenkassen eingereicht. An der Fachklinik Stadtsteinach ist sowohl die Durchführung einer orthopädischen wie auch die Durchführung einer geriatrischen REHA (bei betagten Patienten mit multiplen Begleiterkrankungen) möglich.
Sozialdienst
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