Viele Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Teilweise wird auch von den Krankenkassen vorgeschrieben, welche Eingriffe ambulant durchgeführt werden sollen. In der Regel sind die meisten kleineren Eingriffe auf ambulante Weise durchführbar.
Insbesondere zählen dazu Wechsel von Harnleiterschienen bei Dauerschienung, Hydrocelen- oder Funiculocelen-OP, Spermatocelen-OP, Varicocelen-OP, Vasektomie (Samenleiterunterbindung), Zirkumzision, Frenulotomie, Cystoskopie, kindlicher Leistenhoden und kindlicher indirekter Leistenbruch (offener Prozessus vaginalis). Insbesondere seit bei der Zirkumzision (Beschneidung) darauf hingewiesen, dass dieser Eingriff nur eine Kassenleistung ist bei vorliegender Vorhautenge. Die Samenleiterunterbindung ist keine Kassenleistung und muss privat getragen werden. Nicht alle möglichen ambulanten Eingriffe sind hier aufgeführt.
Prinzipiell gilt, dass nach der ambulanten Entlassung und erfolgter OP die Versorgung und ggf. auch Überwachung zu Hause gesichert sein muss, d.h. der Patient darf nicht alleinstehend sein bzw. in den ersten Stunden nicht alleine zu Hause gelassen werden. Sofern eine Narkose oder medikamentöse Sedierung durchgeführt wurde, dürfen am betreffenden Tag keine Fahrzeuge mehr geführt werden, keine Maschinen mehr bedient werden usw.
Sollten nach einer ambulanten Operation Probleme irgendwelcher Art auftreten, ist es am besten sich unmittelbar in der Notaufnahme wieder vorzustellen.
Urologie und Kinderurologie
Dr. med. Jordan Todorov
Facharzt für Urologie
Leitung Prostatazentrum
Leitung Kontinenz- und Beckenbodenzentrum
Zertifiziert als Beratungsstelle nach den Richtlinien der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e.V.
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